Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb (Stand 29. März 2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

die zurückliegenden drei Jahre waren besonders für Familien kräftezehrend und haben die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen  beeinflusst. Ich freue mich, dass ich Ihnen nach einer Reihe von Schreiben, mit denen ich Sie in den vergangenen Jahren über Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in Pandemiezeiten informiert habe, nun diesen Brief senden und damit eine erfreuliche Zäsur setzen kann.. […]

Lesen Sie hier den ganzen Brief!

[…] Allgemein (und insbesondere während der Abschlussprüfungen) gilt: Jede Person ist dazu angehalten, die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene eigenverantwortlich zu berücksichtigen und sich und andere keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen. Diese  allgemeinen Maßnahmen helfen auch gegen Übertragungen anderer akuter Atemwegserreger, wie z. B. das Robert Koch-Institut in seiner aktuellen Risikobewertung unter folgendem Link feststellt.

Mir ist es wichtig, Sie auch weiterhin über die Arbeit im Hessischen Kultusministerium auf dem Laufenden zu halten. Unseren Newsletter „Schule aktuell für Eltern“ können Sie hier abonnieren. Zudem möchte ich Sie auf unseren Instagram-Account aufmerksam machen – folgen Sie uns hier gerne unter @schulehessen.


Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
sowie besten Wünschen für ein frohes Osterfest

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Hessischer Kultusminister


Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb (Stand 22. November 2022)

Sehr geehrte Eltern, liebe Schulgemeinde,

heute hat die Hessische Landesregierung einen weiteren Schritt unternommen, um coronabedingte  Einschränkungen zurückzunehmen. Bereits ab morgen, Mittwoch, dem 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken. […]

Lesen Sie hier den ganzen Brief!

[…] Die Teststrategie an Schulen bleibt unverändert. Das Land stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften und in den Schulen Tätigen weiterhin Antigen-Selbsttests für die häusliche Testung zur Verfügung, sofern sie – oder im Fall minderjähriger Schülerinnen und Schüler deren Eltern – es wünschen; die Verwendung dieser Tests ist freiwillig. Die Teilnahme am schulischen Präsenzbetrieb ist seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr davon abhängig, dass ein negativer Testnachweis vorliegt. Damit stehen die Schulen und Lehrkräfte nicht in der Verantwortung, Schülerinnen und Schüler zu testen oder regelhaft Testnachweise zu verlangen. Ich bitte um Verständnis für die Kurzfristigkeit, in der diese Informationen Sie erreichen.

Für Ihr Verständnis, vor allem aber für Ihr auch weiterhin umsichtiges Verhalten und Ihren großen persönlichen Einsatz danke ich Ihnen sehr.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Marion Steudel

Abteilungsleiterin I


Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb (Stand 02. September 2022)

Der direkte Link zum Elternbrief: kultusministerium.hessen.de/node/6408/newsletter-preview

Sehr geehrte Eltern, liebe Schulgemeinde,

die Sommerferien liegen hinter uns, und ich hoffe, dass Sie sich in dieser Zeit gut erholen konnten. Für 59.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt mit diesem Schuljahr ihre Schulzeit. Damit die jungen ABC-Schützen und alle anderen Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Unterricht erhalten, haben wir im ganzen Land wieder weitere Stellen für Lehrerinnen und Lehrer geschaffen. Noch nie gab es in Hessen in unseren Schulen insgesamt so viele Lehrkräfte wie jetzt.

War das letzte Schuljahr immer noch von pandemiebedingten Einschränkungen gekennzeichnet, konnten wir doch dank des großartigen Einsatzes aller an Schule Beteiligten an fast jedem Schultag Präsenzunterricht gewährleisten. Diese Erfahrungen stimmen mich sehr positiv, dass wir auch die vor uns liegenden Herausforderungen im neuen Schuljahr gut meistern und die zuletzt in den Unterricht zurückgekehrte weitgehende Normalität weiter pflegen werden. Mein Ziel war, ist und bleibt es, so viel schulischen Alltag mit so wenig Einschränkungen wie möglich und infektiologisch vertretbar an den Schulen aufrechtzuerhalten. Das liegt im Interesse der Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Zum Schuljahresstart ist uns das gelungen. Wir setzen auf Freiwilligkeit beim Testangebot und beim Bedecken von Mund und Nase und wir halten die Schulen offen.


Das bringt das neue Schuljahr 2022/2023

Im neuen Schuljahr erwartet uns einiges Neues. Zugleich setzen wir auf Bewährtes und entwickeln es fort. Unserem klaren Bekenntnis zur Digitalisierung tragen wir mit der Einführung des neuen Schulfachs „Digitale Welt“ im Rahmen eines Pilotverfahrens an zwölf Schulen mit rund 70 Klassen Rechnung. Unser erfolgreiches Aufholprogramm „Löwenstark – der BildungsKICK“ wurde vor über einem Jahr aufgelegt, um Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, die durch coronabedingte Einschränkungen des Schulbetriebs entstandenen Rückstände auszugleichen. Es wird fortgesetzt. Und auch die vielen ukrainischen Flüchtlinge, die aus ihrer Heimat vor dem Krieg fliehen mussten, konnten wir in den hessischen Schulen willkommen heißen und mit gezielten Intensivsprachfördermaßnahmen sowie dem beeindruckenden Engagement der Schulgemeinden unterstützen, damit sie sich in unserem Land gut aufgehoben fühlen und die deutsche Sprache lernen.

Hierüber und über viele weitere Themen möchte ich Sie in diesem Elternbrief informieren. Die einzelnen Inhalte finden Sie hier [Link]

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr!

Herzliche Grüße
Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Hessischer Kultusminister

Gemeinsam vor Infektionen schützen

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz(Stand: 22. Januar 2014)