Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Presseinformation (als PDF zum Download):

Deutschförderung im Rahmen der dualen Ausbildung:
Das Land Hessen bietet zusätzliche Deutschförderung in der Berufsschule

Gute Deutschkenntnisse sind unverzichtbar für eine erfolgreiche berufliche Ausbildung. Die Gewinnung qualifizierter junger Fachkräfte darf nicht an sprachlichen Hürden scheitern. Hessen ergreift deshalb konsequent von der Grundschule bis zur Berufsausbildung Maßnahmen zur Förderung der Bildungssprache Deutsch. Minister Schwarz bekräftigt: „Deutsch ist die Voraussetzung für das Lernen und den Ausbildungserfolg – im Betrieb und in der Berufsschule“.

Bereits seit längerem ist der zusätzliche Deutschunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte im Rahmen des zweiten Berufsschultages in Hessen ein fest etablierter Baustein des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts. Durch die gezielte und möglichst individuell angepasste Stärkung der Lese-, Schreib- und Gesprächskompetenz gelingt es den Auszubildenden besser, die Anforderungen in der betrieblichen Praxis zu bewältigen, die Inhalte im schulischen Kontext wirklich zu durchdringen und sich das notwendige Fachwissen anzueignen. Die Auszubildenden können ihre Potenziale entfalten und den Ansprüchen der Ausbildung gerecht werden.

Die Deutschförderung mit vier Unterrichtsstunden in der Woche beziehungsweise 160 Unterrichtsstunden im Jahr wird zusätzlich zur regulären Stundentafel der Berufsschule angeboten.
Zahlreiche berufliche Schulen haben diesen zielgruppenspezifischen Unterricht in ihrem Bildungsangebot schon fest verankert.

Im Einsatz sind hier Lehrkräfte, die eine spezielle Qualifizierung für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache absolviert haben und zudem mit der Fachsprache der jeweiligen beruflichen Fachrichtung der Lernenden vertraut sind. Umfangreiche Handreichungen zur Gestaltung des Unterrichts stehen den Lehrkräften unter dem Titel „Erfolgreich Deutsch lernen in der Ausbildung“ über die Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen zur Verfügung. Passgenaue Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte werden seitens der Lehrkräfteakademie regelmäßig angeboten. Die Mindestgruppengröße der zusätzlichen Deutschkurse liegt bei acht Schülerinnen oder Schülern mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte. Bis zur maximalen Gruppengröße von 16 können auch weitere Lernende der beruflichen Schule diese Fördermöglichkeit nutzen.

Die Initiative des Landes Hessen zur Deutschförderung in der Berufsschule unterstreicht das En-gagement für die duale Ausbildung, für den erfolgreichen Einstieg in eine berufliche Karriere jun-ger Menschen und für die Fachkräftesicherung am Wirtschaftsstandort Hessen. Die Freistellung der Schülerinnen und Schüler durch die Ausbildungsbetriebe ist Voraussetzung für die Teilnahme an der zusätzlichen Deutschförderung.